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Publisher: (5481) Mohr Siebeck (Alias: Mohr Siebeck, Mohr Siebeck GmbH, Mohr Siebeck GmbH & Co. KG)

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Published PDFYes12 Monate (Artikel) oder 24 Monate (Kapitel in Sammelband, Festschrift)505
CTA Excerpt: Mit der Annahme zur Veröffentlichung eines Beitrages in einer Zeitschrift, Sammelband oder Festschrift überträgt der Autor dem Verlag Mohr Siebeck das ausschließliche Verlagsrecht. Bestandteil des Verlagsrechts ist das exklusive Recht, den Beitrag zu vervielfältigen und zu verbreiten, sowie öffentlich zugänglich zu machen. Der Autor behält das Recht, den digitalen Sonderdruck des eigenen Beitrags zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu verbreiten (z.B. per E-Mail), jedoch nicht öffentlich zugänglich zu machen (z.B. im Internet, Intranet oder Repositorium). Für Beiträge in Zeitschriften entfällt die Exklusivität 12 Monate nach Erscheinen, für Beiträge in Sammelbänden und Festschriften nach 24 Monaten. Dementsprechend können Autoren dann (a) den Beitrag anderweitig vervielfältigen und in gedruckter Form verbreiten; (b) einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen; (c) die Daten des eigenen Beitrags in der Druckfassung öffentlich zugänglich machen, sofern dies nicht kommerziellen Zwecken dient. In allen Fällen muss vollständig auf die bei Mohr Siebeck erschienene Version und soweit vorhanden den DOI referenziert werden (letzteres gilt nicht für Sammelbände und Festschriften). Für Beiträge in Hand- und Lehrbüchern (z. B. UTB Bänden) gilt: Ohne Erlaubnis des Verlags ist eine Vervielfältigung oder Verbreitung in gedruckter oder elektronischer Form nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen. Monographien oder Teile davon dürfen ohne Genehmigung durch den Verlag nicht vervielfältigt und verbreitet, sowie öffentlich zugänglich gemacht werden. Zur Weitergabe im Rahmen universitätsinterner Evaluierungsmaßnahmen oder anders gearteten Sonderfällen kann der Verlag Ihnen als Autor eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Ansprechpartnerin in der Abteilung für Rechte und Lizenzen.
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https://www.mohrsiebeck.com/service/rechte-lizenzenCTA
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Divisions: 02 Faculty of Law > Institute of Legal Sciences > Civil Law
02 Faculty of Law > Institute of Legal Sciences > Business Law
03 Faculty of Economics > Department of Economics
01 Faculty of Theology > Institute of Theology
02 Faculty of Law > Institute of Legal Sciences > Constitutional, Administrative and International Law
Article Processing Charge(s):
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R&P Contract Details:
Contract Name/TitlePeriod of validityContract ID or numberURL of web page
Date Deposited: 22 Oct 2012 15:46
Last Modified: 06 Oct 2022 12:46
URI: https://www.jdb.uzh.ch/id/eprint/5481

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